Schulordnung

Die Schulordnung dient dem Ziel, die Zusammenarbeit in unserer Schule zu stärken und unnötige Konflikte zu vermeiden. Diesem Ziel sollte sich – über die hier festgelegten Regelungen hinaus – jeder verpflichtet fühlen.

I. Der Aufenthalt im Schulbereich

1. Vor und nach dem Unterricht

  • Ihr könnt 10 Minuten vor der ersten Stunde, sonst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Schulräume betreten.
  • Alle sollen pünktlich sein. Im Interesse eines ungestörten Unterrichts müssen die Schülerinnen und Schüler nach dem zweiten Läuten im Klassenzimmer sein und sich dort ruhig verhalten.
  • Für die Zeit vor und nach der Schule sowie in den Freistunden stehen euch die Aufenthaltsräume zur Verfügung, jedoch vor der ersten Stunde nur H19 und nur für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die aus triftigen Gründen so früh kommen müssen.

2. In den Pausen und Freistunden:

  • Alle Schülerinnen und Schüler müssen in den großen Pausen die Unterrichtsräume verlassen (auch die Oberstufenschülerinnen und -schüler). Als Pausenhof steht der Schulhof zur Verfügung. Bei Regen könnt ihr euch in der Aula aufhalten.
  • Klassen, die in der 3. bzw. 5. Std. in einem Fachraum oder einem anderen Klassenzimmer Unterricht haben, beziehen diesen Raum immer erst nach der jeweiligen Pause! Die Schultaschen dürfen nicht in den Fachräumen abgestellt werden. Sie bleiben während der Pause entweder im Klassenzimmer oder werden in den Pausenbereich mitgenommen.
  • Die Klassen 5 bis 7 dürfen sich während der großen Pausen nicht im Foyer des Mittelbaus aufhalten und begeben sich in die Pausenhöfe oder bei Regen in die Aula. Es ist allerdings möglich, sich am Verkaufsstand des Hausmeisters etwas zu kaufen.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 11 dürfen sich auch während der Pausen nicht vom Schulgelände entfernen. Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten. Werden Schüler und Schülerinnen unter 18 Jahren außerhalb des Schulgeländes beim Rauchen angetroffen, so werden die Eltern informiert.
  • Schülerinnen und Schüler, die während der Mittagspause das Schulgebäude verlassen, haben keinen besonderen Versicherungsschutz.
  • Schülerinnen und Schüler dürfen in der großen Pause den Sportplatz benutzen, wenn er von der aufsichtführenden Lehrkraft freigegeben wird. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich dabei angemessen verhalten, Rücksicht auf andere nehmen und den Zustand des Sportplatzes (Nässe, Gegenstände etc.) bedenken. Ballspiele und Seilspringen außerhalb des Sportgeländes sind – mit Ausnahme von Tischtennisspielen und Spielen mit Softball hinter dem Hauptgebäude – nicht gestattet. Das Werfen von Schneebällen ist auf dem Schulgelände untersagt.
  • Die kleinen Pausen dienen nicht nur der Erholung, sondern auch der Einstellung auf die nächste Stunde. Unterlasst daher Störungen durch Lärm und Herumrennen.
  • Oberstufenschülerinnen und -schüler sind für sich selbst verantwortlich, wenn sie während der Schulzeit den Schulbereich verlassen. Die anderen Schülerinnen und Schüler brauchen hierfür die Erlaubnis einer Lehrkraft, im Zweifelsfall die der Direktion.
  • Außerhalb der Unterrichtszeit dürft ihr euch nicht in den Klassenräumen aufhalten, Nachhilfe kann jedoch – nach Rücksprache mit der Direktion – im Hauptgebäude gegeben werden.
  • Der Hofdienst für den Bereich B (vor dem Mittelbau) säubert nach beiden großen Pausen auch das Foyer im Mittelbau.

II. Allgemeine Ordnungspunkte

  • Helft mit, eure Schule sauber zu halten, damit sich alle hier wohl fühlen können. Verpackungsabfälle und Essensreste werden in die dafür bereitgestellten Mülleimer geworfen.
  • Fahrräder müssen auf dem Schulgelände geschoben werden. Die Fahrräder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in der Feuerwehrgasse entlang dem Sportplatz abgestellt werden. Motorisierte Zweiräder dürfen nur im Schritttempo zu ihrem Unterstand einfahren. Wichtig: Fahrzeuge gegen Diebstahl sichern!
  • Roller sind auf dem Schulgelände nicht zugelassen.
  • Gedrucktes dürft ihr nur mit Genehmigung der Direktion auf dem Schulgelände verteilen. Aushänge nur mit Genehmigung der Direktion.
  • Es ist nicht erlaubt, auf dem Schulgelände Smartphones und Geräte mit Kopfhörern zu benutzen.
  • Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände während der Schulzeit nicht gestattet. Schülerinnen und Schüler sollten schulfremde Personen der Lehrkraft, die sie als nächste erreichen, melden; Lehrkräfte melden schulfremde Personen der Schulleitung.
  • Es ist nicht erlaubt, alkoholische Getränke auf das Schulgelände mitzunehmen.

III. Die Ordnung in den Schulräumen

  • Jede Klasse und jede Schülerin, jeder Schüler muss sich für die Sauberkeit im Klassenzimmer mitverantwortlich fühlen. Essen und Trinken im Unterricht ist nicht gestattet, es sei denn die Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich. Nach Unterrichtsschluss müssen alle Stühle auf die Tische gestellt werden, weil den Reinigungskräften unbezahlte Mehrarbeit nicht zugemutet werden kann.
  • Sparsamer Umgang mit Energie (Licht, Heizung) muss für alle selbstverständlich sein.
  • Mäntel und Jacken bitte an den Garderoben außerhalb der Klassenzimmer aufhängen.
  • Die Klassen- bzw. Kursordner sorgen für den ordentlichen Zustand der Lehrmittel (Tafel, Kreide usw.) und die Entsorgung der grünen Behälter. Nach der letzten Stunde schließen sie die Fenster.
  • Beim Ausbleiben einer Lehrkraft verständigt ein Klassenvertreter spätestens sieben Minuten nach Beginn der Stunde die Direktion.

IV. Haftung und Versicherung

  • Alle Schülerinnen und Schüler sind durch gesetzliche Regelung gegen Unfälle, die in direktem Zusammenhang mit der Schule stehen, versichert. Eine Haftpflichtversicherung ist hierbei jedoch nicht eingeschlossen. Eine erweiterte Zusatzversicherung hat der Schulträger über die Unfallkasse Baden-Württemberg abgeschlossen.
  • Unfälle müsst ihr umgehend im Sekretariat melden. Die Meldeformulare für die Versicherung sind dort erhältlich.
  • Für Schäden, die durch Schülerinnen oder Schüler im Schulgebäude, am Inventar und an den zur Verfügung gestellten Büchern und Lehrmitteln grob fahrlässig oder gar mutwillig verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten. Sachbeschädigungen bitte sofort beim Hausmeister melden!
  • Für mitgebrachte Geldbeträge und Wertgegenstände seid ihr allein verantwortlich. Eure Garderobe ist versichert, nicht aber Geld und Wertsachen, die sich darin befinden.

V. Abwesenheit vom Unterricht

  • Wenn ihr krank seid, müssen euch eure Eltern über den Schulmanager krankmleden. Unabhängig davon bringt ihr bitte bei eurer Rückkehr eine schriftliche Entschuldigung mit. Dies gilt für alle noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler.
  • Wenn ihr bei einer angekündigten Klassenarbeit oder bei einem angekündigten Test fehlt, so müssen euch eure Eltern morgens über den Schulmanager krankmelden. Andernfalls genügt eine Email an die Klassenlehrkräfte.
  • Wenn ihr aus einem wichtigen Grund beurlaubt werden müsst, müssen die Erziehungsberechtigten dies rechtzeitig beantragen. Für Einzelstunden könnt ihr von der Fachlehrerin bzw., vom Fachlehrer für 1 bis 2 Schultage von den Klassenlehrkräften beurlaubt werden. Ansonsten ist die Direktion zuständig. Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann keine Unterrichtsbefreiung erteilt werden.
  • Vom Sportunterricht kann man nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes freigestellt werden. Seine Gültigkeit ist in den meisten Fällen auf 6 Monate begrenzt. Unter Umständen müssen Ersatzkurse belegt werden.

Ergänzung der Schulordnung

  1. Aufbewahrung von Wertsachen während des Sportunterrichts:
    Während des Sportunterrichts müssen Wertsachen in den Umkleideräumen zurückgelassen werden. Besser, ihr lasst Wertgegenstände an Tagen mit Sportunterricht daheim, da die Schule für deren Sicherheit keine Verantwortung übernehmen kann.
  2. Beschädigungen bzw. Diebstähle von Fahrrädern:
    Nach einem Schadensfall ist der Hausmeister (Herr Matz), eine Lehrkraft bzw. die Direktion unverzüglich zu verständigen. Andernfalls kommt die Versicherung nicht für die Schäden auf.
  3. Fundsachen bitte beim Hausmeister (Herrn Matz) abholen. Da verlorene Gegenstände häufig erst nach Tagen bei ihm abgegeben werden, empfiehlt es sich, mehrmals bei ihm nachzufragen. Die Fundsachen werden nur bis zum Ende des Schuljahres aufbewahrt.
  4. Getränkebecher:
    Um Verunreinigungen zu vermeiden, werden Getränkebecher mit Kaffee, Tee usw. nicht ins Klassenzimmer mitgenommen. Wer ein Getränk zu sich nehmen möchte, tut dies dort, wo der Getränkeautomat steht und entsorgt anschließend sachgerecht seinen Becher.

Braun
Schulleitung